Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere im Bereich der Schadstoffsanierung, des Abbruchs, der Entkernung, des Bauwesens, der Immobilienverwaltung sowie verwandter Geschäftsfelder; einheitliche Leitung verbundener Unternehmen im Sinne einer geschäftsführenden Holding sowie Erbringung von Management-, Beratungs- und Dienstleistungen an verbunden Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Geschäftsführung, Strategie, Finanzierung, Controlling, Personalwesen, Buchhaltung, Rechnungswesen, IT- und Digitalisierungsdienstleistungen, Marketing, Vertrieb sowie Compliance; Vergabe von Darlehen an verbundene Unternehmen und Aufnahme von Darlehen zur Konzernfinanzierung; Anlage und Verwaltung eigenen Vermögens, einschließlich des Erwerbs und der Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie Tätigkeiten als Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) sind ausgeschlossen. Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen, werden nicht ausgeübt.