Erwerb, das Halten und die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, einschließlich des Erwerbs und der Verwaltung von Wertpapieren und Immobilien; Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG/KAGB werden ausdrücklich nicht ausgeübt.