Erwerb, Halten und Verwaltung eigenen und fremden Vermögens (soweit dies keiner behördlichen Genehmigung oder Zulassung bedarf), namentlich Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen sowie insbesondere Erwerb, Veräußerung, Verpachtung und Vermietung eigenen Grundbesitzes.