a) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, b) die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Finanzanlagen, Beteiligungen, Forderungen und sonstigen Vermögenswerten, c)die Erbringung von Management-, Strategie-, Beratungs-, Projektsteuerungs- und sonstigen unternehmensnahen Dienstleistungen gegenüber Beteiligungsunternehmen, verbundenen Unternehmen sowie Dritten, d) die Vergabe von Darlehen und sonstigen Finanzierungen an Beteiligungsunternehmen und verbundene Unternehmen sowie die Verwaltung solcher Darlehen, e) der Erwerb, die Veräußerung sowie die strukturierte Weiterentwicklung von Unternehmensbeteiligungen, f) die Durchführung aller Geschäfte, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder vergleichbaren Vorschriften, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.