Die Verarbeitung von Erzen, Hüttenprodukten und anderen Rohstoffen auf Metalle und sonstige chemische oder metallische Verbindungen sowie die Verwertung dieser Erzeugnisse. Die Ausbeutung etwaiger auf eigenem Grundbesitz vorhandener Bodenschätze. Innerhalb dieser Grenzen ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken, zur Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland, zur Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder verwandter Art sowie zum Abschluß von Interessengemeinschaftsverträgen.