Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere die Ausübung von Leitungsfunktionen einer Konzernholding, sowie das Erbringen entgeltlicher Dienstleistungen administrativer, finanzieller, kaufmännischer und technischer Art gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Gesellschaft ist dazu befugt, Unternehmensverträge und als Finanzholding Darlehens- und Cashpool-Verträge mit verbundenen Unternehmen zu schließen und Organ eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses zu sein.