Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der persönlichen Haftung als Komplementärin und der Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften, insbesondere bei Projektgesellschaften im Bereich Photovoltaik und Batteriespeicher, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften berechtigt, die den Gegenstand des Unternehmens fördern, ausgenommen sind jeweils erlaubnispflichtige Tätigkeiten.