Der Erwerb, die Entwicklung, die Bebauung, das Halten, die Verwaltung, die Vermietung und die Verpachtung eigenen Grundbesitzes und grundstücksgleicher Rechte sowie die Bewirtschaftung eigenen Immobilienvermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte zu erwerben, zu halten, zu vermieten, zu verpachten, zu verwalten und zu veräußern, soweit dies der Verwaltung des eigenen Grundbesitzes dient.