Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb und die Verwaltung von Wertpapieren, Anleihen, Edelmetalle etc, sowie Unternehmensbeteiligungen einschließlich der Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) an Kommanditgesellschaften. Die Gesellschaft ist befugt, alle im Zusammenhang mit ihrem Untemehmensgegenstand stehenden Tätigkeiten und Handlungen auszuüben und alle Handlungen vorzunehmen, die ihrem Zweck dienlich sein können.