Die Verwaltung eigenen Kapitalvermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen aller Art im ln- und Ausland. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gründen, erwerben, veräußern, sich an ihnen beteiligen, sie unter einheitlicher Leitung zusammenfassen, Unternehmensverträge mit ihnen schließen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligungen beschränken. Sie ist berechtigt, ihren Betrieb ganz oder teilweise in Beteiligungsunternehmen auszugliedern.