Erlaubnisfreie Erbringung von Beratungs-, Management- und sonstigen Dienstleistungen für Unternehmen sowie Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden, dem Gesellschaftszweck dienlichen und erlaubnisfreien Geschäfte. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, solche Unternehmen zu erwerben, zu gründen oder zu veräußern, unabhängig davon, ob diese einen gleichen oder ähnlichen Unternehmensgegenstand haben. Sie kann ferner die Geschäftsführung, das Management sowie administrative Leistungen für Beteiligungsunternehmen übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und Unternehmensverträge abschließen. Die Gesellschaft ist zur Verwaltung eigenen Vermögens berechtigt. Dies umfasst insbesondere Erwerb, Halten und Verwalten sowie Verwertung eigenen Vermögens, insbesondere von Unternehmensbeteiligungen und Immobilien, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, unter Einschluss der Erbringung von Holdingdienstleistungen an Beteiligungsunternehmen.