Die Erbringung von ambulanten und häuslichen Pflege-, Betreuungs- und Unterstützungsleistungen für pflegebedürftige, kranke, ältere sowie hilfsbedürftige Menschen. Hierzu gehören insbesondere: - die Erbringung von Leistungen der Pflegeversicherung gemäß SGB Xl - die Erbringung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege gemäß SGB V - die Erbringung von Leistungen der außerklinischen lntensivpflege - die Durchführung von pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Entlastungsleistungen - die ?