1. Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Eingehen, das Halten, die Verwaltung, die Entwicklung und die Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland (einschließlich notleidender oder restrukturierungsbedürftiger Unternehmen); der Erwerb, das Halten, die Entwicklung, die Vermietung, Verpachtung, Verwaltung und Veräußerung von eigenem Grundbesitz, Immobilien, grundstücksgleichen Rechten sowie sonstigen Vermögenswerten; die Erbringung von betriebswirtschaftlichen Beratungs-, Management- und Organisationsdienstleistungen für verbundene und andere Unternehmen; sowie alle mit den vorstehend aufgeführten Tätigkeiten im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. 2. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, zu pachten, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen, Betriebsstätten und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. 3. Die Gesellschaft übt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten aus. Tätigkeiten, die eine behördliche Erlaubnis - insbesondere nach § 34c GewO, dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Wertpapierinstitutsgesetz (WplG), dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - erfordern, sowie Rechts- und Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.