Der Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Handel mit Waren aller Art, insbesondere der Vertrieb von Textilien. Die Gesellschaft kann solche Waren auch produzieren und ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem genannten Unternehmenszweck zu dienen geeignet sind. Sie kann im In- und Ausland auch andere Unternehmen mit ähnlichem Gegenstand gründen, sich an solchen beteiligen, solche erwerben und Zweigniederlassungen errichten.