Die Erbringung von Dienst-, Werk- und Bauleistungen im Bereich der Infrastruktur, des Verkehrs, des Bauwesens sowie des Gebäudemanagements und der Vermögensverwaltung. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand der Gesellschaft. Dies umfasst insbesondere: a die Gleis-, Verkehrs- und Baustellensicherung, insbesondere im Schienen- und Straßenverkehr, einschließlich der Planung, Disposition, Gestellung von qualifiziertem Personal (nicht im Sinne einer Arbeitnehmerüberlassung) ?