Die Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen jeder Art, insbesondere Management-Dienstleistungen für ihre Gesellschafter. Die Gesellschaft kann ferner alle mit dem Unternehmensgegenstand der Gesellschaft zusammenhängenden Geschäfte ausüben, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten sowie die Geschäftsführung für solche Gesellschaften übernehmen. Sie ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind, einschließlich der Errichtung von Zweigniederlassungen auch im Ausland.