Der Betrieb von Photovoltaikanlagen innerhalb von Kundenanlagen, die der Stromerzeugung dienen, die Belieferung von Letztverbrauchern innerhalb von Strom-Kundenanlagen gemäß EnWG mit Strom aus Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken sowie mit Reststrom, der Messstellenbetrieb, der Betrieb von Strom-Kundenanlagen gemäß § 3 Nr. 24a EnWG sowie der Betrieb von Blockheizkraftwerken einschließlich der Lieferung des mit diesen erzeugten Stroms an Letztverbraucher gemäß lit. b) und der mit diesen erzeugten Wärme an Dritte.