Die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Personen für die Gesundheits- und Pflegeberufe. Insbesondere wird der Betrieb einer Kranken- und Kinderkrankenpflegeschule zum Zwecke der Sicherung von qualifiziertem Personal von Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens angestrebt. Darüber hinaus kann die Gesellschaft in sämtlichen Berufen ausbilden, soweit sie dazu über die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügt