Gerhard-Tersteegen-Institut-gGmbH
Unternehmensgegenstand
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Gesellschaftszweck ist Förderung der Jugendhilfe. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) unmittelbare und planmäßige Zusammenwirken (i.S.d. § 57 Abs. 3 AO) mit dem Evangelischer Verein für Kinder- und Jugendhilfe e.V. Oberhau-sen/Rheinland, der im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt. Hierbei führt die Gesellschaft das gesamte operative Geschäft des Gerhard-Tersteegen-Instituts mit eigenem Personal, mit der gesamten Kinder-, Jugend- und Familienhilfe; der Evangelischer Verein für Kinder- und Jugendhilfe e.V. Oberhausen/Rheinland ist Eigentümer der Immobilie des Gerhard-Tersteegen-Instituts, derzeit mit der postalischen Anschrift Hermann-Albertz-Straße 227, 46045 Oberhausen und überlässt diese zur Nutzung an die Gesellschaft. b) die Betreibung von stationären, teilstationären und individuellen Hilfeange-boten der Jugendhilfe gemäß SGB VIII. (3) Dadurch wird die Gesellschaft in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche tätig.