(1) Die Gesellschaft setzt sich das Ziel, eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölke-rung mit einem medizinisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Krankenhaus zu gewährleisten. Die Gesellschaft erfüllt den im Krankenhausplan des Freistaates Bayern festgelegten Versorgungsauftrag. (2) Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb des Gerolzhofener Krankenhauses und weiterer Betriebsstätten im Rahmen des Art. 75 und 80 LkrO.