die Durchführung von Markt und Meinungsforschung insbesondere für Messen, Ausstellungen und Kongresse und die Entwicklung von Marketingkonzepten für deren Veranstalter und Aussteller. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen gleichen oder ähnlichen Gegenstandes beteiligen, auch als alleinige Komplementärin. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten .