Die Haltung von Legehennen, die Erzeugung und Vermarktung von Eiern (Boden-, Freiland- und/oder Biohaltung) sowie alle damit in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder zweckmäßig erscheinen. Sie ist insbesondere dazu berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an anderen Unternehmen, gleich welcher Rechtsform, zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen.