a) Die Beteiligung an anderen Gesellschaften im In- und Ausland. b) Die Erbringung von Dienstleistungen im Immobilienbereich, insbesondere Hausverwaltung, Objektbetreuung und Beratung. c) die Vergabe von Darlehen innerhalb des Gesellschafterkreises und verbundener Unternehmen, soweit keine Erlaubnispflicht nach dem KWG besteht. Bankgeschäfte im Sinne des KWG sind ausgeschlossen. d) Die Verwaltung des Gesellschaftervermögens, insbesondere Immobilien und Beteiligungen.