Die Ausführung von Maurer- und Betonbauhandwerksleistungen aller Art. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen branchengleichen oder branchenähnlichen Unternehmen beteiligen.