Gründung, Bau und Betrieb von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und deren Neben- und Hilfsbetriebe sowie medizinischer und wissenschaftlicher Einrichtungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Einrichtungen in allen Leistungs- und Versorgungsformen zu betreiben; die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern; sie kann sich hierbei anderer Gesellschaften bedienen oder sich an ihnen beteiligen; sie ist insbesondere berechtigt, medizinische Versorgungszentren zu gründen, zu erwerben und zu betreiben. Die Gesellschaft ist befugt, im In- und Ausland sowohl Unternehmen zu gründen, zu erwerben, sich an Unternehmen mittelbar oder unmittelbar zu beteiligen oder deren Vertretung zu übernehmen oder auch Zweigniederlassungen zu gründen, sowie Kooperationen mit ambulanten und stationären ärztlichen und nicht-ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einzugehen.