Gebäudereinigung, Bauhelfer-, Bodenleger, Sanierungs- und Abbrucharbeiten, Estrich-Reparatur-Arbeiten, Gartenpflege, Trockenbau sowie Transportdienstleistungen mit Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Gütertransporte nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).