A das Halten und die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie b die Verwaltung von fremdem Vermögen (nicht jedoch Leistungen, welche nach den Bestimmungen des Kreditwesengesetzes genehmigungspflichtig wären) c der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen beliebiger Rechtsform.