Verwaltung, Bewirtschaftung und Betreuung von Wohn-, Gewerbe- und gemischt genutzten Immobilien sowie bebauten und unbebauten Grundstücken. Insbesondere die Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34 c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 GewO sowie die Tätigkeit als Immobilienmakler gemäß § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GewO. Insbesondere Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung), Mietverwaltung, Sondereigentumsverwaltung sowie Erbringung kaufmännischer, technischer, infrastruktureller und organisatorischer Dienstleistungen im Rahmen der Verwaltung und Bewirtschaftung von Immobilien. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nur ausgeübt, soweit die hierfür erforderlichen gesetzlichen Erlaubnisse vorliegen. Ferner Hausmeister- und Gebäudeserviceleistungen, Planung, Koordination und Überwachung von Instandhaltungs-, Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Immobilienverwaltung, Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume sowie Beratungs-, Betreuungs- und Projektsteuerungsleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung und Bewirtschaftung von Immobilien.