Die Verwaltung eigenen Vermögens (inkl. Immobilien) sowie der Erwerb, das Verwalten und Halten von Beteiligungen und Immobilien im In- und Ausland sowie alle im Zusammenhang damit stehende Maßnahmen und Handlungen, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen.