(1) Die Gesellschaft ist ein Unternehmen bzw. eine Einrichtung im Sinne der §§ 107 ff. GO NRW. (2) Gegenstand der Gesellschaft ist die Erzeugung und netzgebundene Verteilung von Wärme und Kälte, die entsprechende Versorgung in einzelnen Bereichen der Stadt Bochum sowie die Durchführung aller damit zusammenhängenden Aufgaben. (3) Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 109 GO NRW zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Die Grundsätze des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Bochum sollen berücksichtigt werden.