Der Betrieb eines Bauunternehmens. Ihr Geschäftsbereich umfasst im In- und Ausland (i) die Planung, Leitung und Ausführung von Bauleistungen im Hoch- und Tiefbau für fremde und eigene Rechnung, (ii) die Entwicklung und Herstellung von Anlagen und Systemen, (iii) der Betrieb von Einrichtungen und Anlagen, welche mit dem übrigen Gesellschaftszweck im Zusammenhang stehen, (iv) die Erbringung von weiteren Dienstleistungen im Baubereich, (v) die Vermietung von Baumaschinen und -geräten sowie (vi) die Erbringung von Dienstleistungen betreffend Verwaltung und Unterhalt von Immobilien.