Furrytail Project gUG
Unternehmensgegenstand
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ?Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 14 AO), die Förderung der Volksbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO). 3. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) Förderung des Tierschutzes durch i. Rettung, Versorgung, Unterbringung und Vermittlung von Tierschutzhunden, ii. Unterstützung von (Notfall-)Pflegestellen, einschließlich erforderlicher Sach- und Dienstleistungen, iii. Übernahme von Tierarztkosten, medizinischer Versorgung, Impfungen, Kastrationen und Versicherungen, iv. Förderung und finanzielle Unterstützung von Tierheimen im In- und Ausland, v. Durchführung und finanzielle Unterstützung von Kastrationskampagnen und medizinischen Maßnahmen im In- und Ausland. b) Förderung der Volksbildung durch i. die Durchführung von Bildungsangeboten in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, um Kindern und Jugendlichen Tierschutzthemen und den verantwortungsvollen Umgang mit Lebewesen zu vermitteln, ii. Bildungs- und Aufklärungsarbeit zur Förderung des Tierschutzgedankens inklusive Maßnahmen zur Verbesserung der artgerechten Haltung, Prävention von Tierleid sowie zur Förderung der Mensch-Tier-Beziehung, u. a. durch Informationsmaterialien, Seminare, Vorträge und Öffentlichkeitsarbeit, iii. Entwicklung und Durchführung von Fortbildungen und (Online-)Schulungen für Personen, die im Tierschutz oder tiernahen Berufen tätig sind, sowie für Halter von Tierschutzhunden. c) Förderung des bürgerschaftlichen Engagements durch i. Gewinnung, Schulung und Betreuung von ehrenamtlichen Helfern für die Tierschutzarbeit vor Ort und im digitalen Raum, ii. Förderung des Austausches zwischen Experten und Laien, um zivilgesellschaftliches Engagement für den Tierschutz zu professionalisieren. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, die satzungsmäßigen Zwecke unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie kann gleichartige Organisationen unterstützen, Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen gemeinnützigen Körperschaften beteiligen.