der Erwerb von Grundbesitz sowie das Halten, die Verwaltung, die Vermietung und Verpachtung eigenen Grundbesitzes sowie die Verwaltung und Nutzung eigenen Kapitalvermögens. Hierzu gehören insbesondere Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie grundstücksgleiche Rechte. Die Gesellschaft ist berechtigt, Immobilien zu errichten, zu entwickeln, zu sanieren und zu modernisieren, soweit dies dem eigenen Bestand dient. Tätigkeiten, die der Inanspruchnahme der erweiterten Gewerbesteuerkürzung entgegenstehen können, insbesondere gewerbliche Zusatzleistungen gegenüber Mietern oder Dritten, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.