Die Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks im Bereich Sanitär- und Wärmetechnik, insbesondere die Planung, Installation, Wartung und Instandsetzung von Sanitär-, Heizungs- und sonstigen wärmetechnischen Anlagen sowie die Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Nebenleistungen, soweit hierfür keine besondere behördliche Genehmigung erforderlich ist.