Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (S 52 Abs. 2 Ziffer 4 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines Jugendhauses, in dem der Kontakt zwischen Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen gezielt gefördert wird. Dadurch wird die soziale Teilhabe älterer Menschen unterstützt und sozialer Vereinsamung entgegengewirkt. Für Kinder und Jugendliche wird damit die Möglichkeit geboten, ihre Freizeit kreativ, gemeinschaftlich und betreut zu gestalten. lm Rahmen des Jugendhauses werden verschiedene gemeinschaftliche Projekte durchgeführt, die den generationsübergreifenden Austausch fördern und pädagogisch begleitet werden.