Die Anmietung, Einrichtung und Untervermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, sowie die Verwaltung und Vermarktung von möblierten Wohnungen und Unterkünften für Dritte, insbesondere im Bereich der Kurzzeitvermietung an Monteure, Berufspendler und Geschäftsreisende, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung; fremdes Vermögen wird nicht verwaltet, Tätigkeiten nach § 34c GewO werden nicht wahrgenommen.