Vermögensverwaltung, Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußerung von Wertpapieren, Beteiligungen sowie Vermögensanlagen jedweder Rechtsform im In- und Ausland für eigene Rechnungen und jede sonstige Tätigkeit, die dem Unternehmenszweck förderlich ist. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach spezialgesetzlichen Vorschriften, die die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister vom Nachweis öffentlichrechtlicher Erlaubnis abhängig machen, werden nicht ausgeübt.