Der Handel (Einkauf und Vertrieb) von Energie. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der genannte Geschäftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben errichten oder pachten.