Erwerb, Verwaltung und Vermietung eigenen Grundbesitzes im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Der gewerbliche Handel mit Grundstücken ist ausgeschlossen. Ebenso sind alle sonstigen Tätigkeiten, die eine Gewerbeanmeldung benötigen oder beim Gewerbeamt anzeigepflichtig sind, ausgeschlossen.