Frauenberatung und Frauenhaus Stormarn gGmbH
Unternehmensgegenstand
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ?Steuerbegünstigte Zwecke? der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung - des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO), - der Hilfe für Opfer von Straftaten (§ 52 Abs. 2 S.1 Nr. 10 AO), - der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 18 AO) und - des Schutzes von Ehe und Familie (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 19 AO). (3) Diese Zwecke werden verwirklicht durch - die Einrichtung und den Betrieb einer Frauenfachberatungsstelle. Die Beratung erfolgt bei allen Formen von Gewalt gegen Frauen, insbesondere durch die Gewaltschutzberatung, Schwangeren-, Eltern- und Familienberatung im Rahmen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, Essstörungen und psychosozialen Krisensituationen, - die KIK-Koordination im Kreis Stormarn im Rahmen des landesweiten Kooperations- und Interventionsprojekts KIK-Netzwerk bei häuslicher Gewalt, - die Einrichtung und den Betrieb eines Frauenhauses, das Frauen und ihren Kindern Schutz bietet vor häuslicher Gewalt, - aufklärende Öffentlichkeitsarbeit, Mitarbeit in Gremien und Netzwerken, um aktiv an der Verhinderung von Gewalt und deren Ursachen mitzuwirken und dadurch einen Beitrag zur Prävention zu leisten. Die Gesellschaft soll Frauen bei der Durchsetzung ihrer Rechte helfen und damit auch die Gleichberechtigung fördern. (4) Die Arbeit der gGmbH soll von folgenden Standards geprägt sein: Achtung, Respekt und Wertschätzung gegenüber allen Menschen. Dies beinhaltet die Akzeptanz unabhängig von ihrem Alter, ihrer ethnischen Herkunft und Kultur, ihrem sozialen und ökonomischen Status, körperlicher oder intellektueller Beeinträchtigungen, ihrer sexuellen Orientierung, Weltanschauung und Religion, einem parteilich-feministischen und gesellschaftskritischen Arbeitsansatz, der Gewalt gegen Frauen als Ausdruck ungleich verteilter sozialer, ökonomischer, rechtlicher sowie politischer Ressourcen und Entwicklungschancen zum Nachteil von Frauen ansieht. Wenngleich die Einschätzungen und die Bewältigungsprozesse einer Gewalttat bei jeder Frau unterschiedlich sind, wird Gewalt nicht nur als individuelles Problem, sondern auch im gesellschaftlichen Kontext betrachtet; das Handeln orientiert sich daran, die Möglichkeitsräume der Frauen zu erweitern und deren Selbstorganisation zu fördern; die Arbeit in der Frauenfachberatungsstelle orientiert sich an den Ethikrichtlinien des Bundesverbandes Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe Frauen gegen Gewalt e.V. (bff) in der zuletzt 2023 veröffentlichten Fassung und im Frauenhaus an den Leitlinien der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) in der Fassung aus dem Jahr 2017.