1. die Vermarktung, Präsentation, Entwicklung und Positionierung der Region und ihrer reiseauslösenden Angebote als Urlaubsziel sowie als Raum für Naherholung und Tagestourismus. 2. die Stärkung des Bekanntheitsgrads und Bildung eines positiven Images für den Geo-Naturpark Frau-Holle-Land. (2) Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte und Maßnahmen, die mit ihrem Geschäftszweck in Verbindung stehen, zu tätigen, bzw. durchzuführen. Sie kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmungen beteiligen oder solche erwerben und deren Vertretung übernehmen. (3) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten.