Errichtung, Anpachtung, Anmietung und Erwerb von Ladengeschäften, Verbrauchermärkten und deren Betrieb, Weitervermietung, Verpachtung oder Veräußerung sowie der Lebensmittelgroß- und -einzelhandel; Betrieb eines Lottogeschäfts, einer Gastronomie, einer Postfiliale, der Briefmarkenverkauf sowie Herstellung von Lebensmitteln. Der Gegenstand des Handels ist nicht auf Nahrungs- und Genussmittel beschränkt und umfasst insbesondere auch Handel mit Blumen und Pyrotechnik sowie Feuerwerk.