Betreiben von Gastronomiestätten und Hotels, die erlaubnisfreie Beratung und Betreuung von Mandanten im Bereich Hotellerie, Gastronomie und Industrie, sowie der Verkauf von eigenen und / oder Fremdprodukten, insbesondere Hotel- und Gastronomieprodukte, Investitions- und Gebrauchsgüter für die Gastronomie und Hotellerie und Lebensmitteln. Darüber hinaus können zum Betreiben von Gastronomiestätten und Hotels und ähnlichen Zwecken geeignete Flächen angemietet und an dafür geeignete Betreiber weitervermietet werden.