die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gründung, der Umstrukturierung, dem Betrieb, der Veräußerung und der Liquidation von Gesellschaften, die keiner Erlaubnis bedürfen, und das Gründen, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Beratungsleistungen zu rechtlichen bzw. steuerlichen Fragen, die einer Zulassung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz oder dem Steuerberatergesetz bedürfen.