der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Verwertung von eigenen Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens. Die Gesellschaft handelt ausschließlich für eigene Rechnung. Geschäfte, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder der Gewerbeordnung (§ 34c GewO) bedürfen, sind ausgeschlossen.