Förderung der Berufsbildung nach § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO und Förderung der Jugendhilfe nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch Mentoring Programme, Veranstaltungen, Netzwerkvermittlung, Bewerbungstrainings, Informationsmaterialien, ein Informationsverzeichnis sowie durch Aufklärungsmaßnahmen.