1. Der Handel mit festen und flüssigen Brennstoffen, 2. der Güternahverkehr und der Güterfernverkehr, 3. die Vermittlung von Frachten für den Güternahverkehr und den Güterfernverkehr. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung und Geschäftsführung übernehmen und Zweigniederlassungen im In-und Ausland errichten.