1. Die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, und die Förderung der Erziehung und Bildung bzw. der Betrieb von Einrichtungen und die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familienhilfe. 2. Die Erbringung von ambulanten und stationären Leistungen zu Erziehung, Betreuung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, gemäß SGB VIII. 3. Die Beratung von Familien, Erziehungsberechtigten und Institutionen in der pädagogischen und sozialen ?