Erbringung von Kurier-, Express- und Logistikdienstleistungen sowie Durchführung von Transport- und Zustellfahrten mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten und ausgenommen ist die Beförderung von Lebensmitteln, soweit hierzu besondere Genehmigungen erforderlich sind.