ist der Betrieb einer Fleischerei sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. Sie darf überhaupt alle Geschäfte tätigen, die dem Unternehmen dienlich erscheinen.